Datenschutz (Fortsetzung aus Seite 1)
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich für Sie zahlreiche Pflichten. Dazu zählen z. B. die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, zur Erstellung von öffentlichen Verfahrensverzeichnissen, von internen Verarbeitungsübersichten, zur Vorabkontrolle, zur Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis usw.
Basel II und Datenschutz
Seit BASEL II beziehen Banken die Bonität der Kreditnehmer bei der
Kreditvergabe mit ein, wobei die Bonität mit Hilfe eines Ratings
bestimmt wird. Beim Rating handelt es sich um eine EU-Richtlinie, welche
bereits Ende 2005 verabschiedet wurde. Hier spielt der Datenschutz eine
Rolle in der 2. Säule von BASEL II: Das Risikomanagement und die
Anforderungen an die Errichtung einer ordnungsgemäßen
Geschäftsorganisation mit angemessenen internen Kontrollverfahren. Der
Datenschutz ist dabei für die Minimierung der operationellen Risiken von
Bedeutung.
Es ist also lohnend, im Hinblick auf die Erzielung eines positiven BASEL
II Ratings die ohnehin gesetzlich geforderten Pflichten bezüglich
Datenschutzes einzuhalten. Ein sorgfältig dokumentiertes Schutzniveau
lässt sich in aller Regel bei Gesprächen mit Banken und Investoren
nutzbringend einsetzen. Der korrekte Umgang mit Risiken in der
Informationstechnik ist laut Basel II ein wichtiges Bewertungskriterium
bei der Vergabe von Krediten und führt regelmäßig zu verbesserten
Konditionen.
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